Notarielle Beglaubigungen und Legalisierungen
Legalisierung durch das Außenministerium
Die Legalisierung durch das Außenministerium ist zur Erhöhung der internationalen Anerkenntnis von übersetzten Dokumenten von hoher Bedeutung. Hierzu sind die übersetzten Unterlagen notariell zu beglaubigen und/oder mit einer Apostille zu versehen beim Außenministerium einzureichen. Auf Wunsch erledigen unsere erfahrenen Mitarbeiter diesen Behördengang für sie. Die Gebühren der Legalisierung werden durch die jeweiligen Behörden festgelegt, worauf wir keinen Einfluss haben, aber unsere Leistung ist für Sie kostenlos.
Notarielle Beglaubigung
Vollmachten, Grundbuchauszüge, Heiratsurkunden usw. sind vor der notariellen Beglaubigung mit dem Stempel und Unterschrift beeidigter Übersetzer zu versehen. Der Notar beglaubigt die Befähigung und die Befugnis der jeweiligen Übersetzer. Hiernach können Apostillen und Legalisierungen eingeholt werden.
Konsularische Legalisierungen
Bei Erforderlichkeit holen wir nach der Übersetzung für Sie Legalisierung bei den Konsulaten und beim Außenministerium sowie Apostillen ein.
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